EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung ab 27.09.2026

Ab dem 27. September 2026 müssen B2C-Shops in der EU eine neue, einheitliche Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung bereitstellen. Wenn Du einen Online-Shop betreibst und Waren an Verbraucher verkaufst, betrifft diese Änderung grundsätzlich auch Dein Weingut.
In diesem Artikel erklären wir Dir, was sich ändert, was Du tun musst und wie wir Deinen bestehenden Winestro.Cloud Shop entsprechend anpassen können.

Was ist das und warum passiert das?

Ab dem 27. September 2026 müssen B2C-Shops in der EU eine neue, einheitliche Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung bereitstellen. Hintergrund ist eine EU-Regelung, die Verbraucher einfacher und einheitlicher darüber informieren soll, welche gesetzlichen Rechte sie bei mangelhaften Waren haben.
Dafür gibt es eine von der EU vorgegebene Mitteilung. Diese darf nicht frei umformuliert oder gestaltet werden.

So sieht die Mitteilung aus.

Was bedeutet das für Dein Weingut?

Betroffen sind grundsätzlich Weingüter mit einem Online-Shop, über den Waren an Verbraucher verkauft werden.
Die gesetzliche Gewährleistung selbst ist nicht neu. Neu ist vor allem, dass im Shop deutlich auf diese Rechte hingewiesen und die offizielle EU-Mitteilung zugänglich gemacht werden muss. Das gilt auch für Weinshops.
Der Inhalt des oben genannten Hinweises ist 1:1 vorgegeben und darf nicht verändert werden. Ebenfalls ist vorgegeben, dass auf die Mitteilung „optisch hervorgehoben“ hingewiesen werden muss.

Was musst Du tun?

Du musst zunächst nur entscheiden, ob wir die Anpassung in Deinem bestehenden Shop für Dich durchführen sollen.
Da unsere Shops unterschiedliche Versionen, Designs und individuelle Anpassungen haben, können wir diese Änderung nicht pauschal für alle Shops automatisiert einspielen. Du musst die Anpassung daher kurz bei uns beauftragen.

Wenn Du die Umsetzung wünschst, können wir Deinen Shop in die gleiche interne Liste aufnehmen, die wir damals auch für die Anpassung des Widerruf-Buttons verwendet haben.

Wie werden wir Deinen Shop anpassen?

Wir prüfen Deinen Shop individuell und bauen den Hinweis optisch passend ein. Voraussichtlich wird es einen gut sichtbaren Link oder Button wie „Gesetzliche Gewährleistung“ im Footer der Seite geben. Zusätzlich gibt es einen Link im Checkout-Prozess. Dort, wo jetzt schon sinngemäß steht: „Mit dem Kauf stimmst Du den AGB zu …“ wird entsprechend ergänzt: „… und nimmst die gesetzliche Gewährleistung zur Kenntnis.“

Der Hinweis wird im Shop an zwei Stellen im Kaufprozess ausgegeben und beim Anklicken öffnet sich zudem die offizielle EU-Mitteilung.

Dabei prüfen wir jeweils:

  • welche Shop-Version verwendet wird,

  • wo der Hinweis sinnvoll platziert werden kann,

  • ob Texte und Darstellung zum bestehenden Shop passen,

  • ob die Mitteilung in der passenden Shop-Sprache eingebunden ist,

  • und ob die Darstellung im jeweiligen Shop technisch sauber funktioniert

Es geht also nicht darum, einen individuellen Gewährleistungstext für Dein Weingut zu schreiben, sondern die offizielle EU-Mitteilung technisch und optisch passend in Deinen bestehenden Shop einzubauen.
Neue Shops werden die Anpassung automatisch mitbringen, da wir sie intern in das Standard-Layout aufnehmen.

Durch den Verweis im Footer und im Checkout stellen wir sicher, dass beide Kriterien „optisch auffällig“ und „garantiert wahrgenommen“ eingehalten werden können.

Was kostet die Anpassung und warum?

Wir rechnen mit einem Aufwand von ca. 15 Minuten pro Shop. Der Aufwand entsteht, weil die Shops historisch unterschiedlich aufgebaut und teilweise individuell angepasst sind. Deshalb müssen wir jeden Shop kurz prüfen und die Änderung passend in dessen bestehende Struktur einbauen und testen.

Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach unserem regulären Dienstleistungssatz: Stand jetzt wären das 37,50 € pauschal.

Bei besonderen oder stark individualisierten Shop-Versionen, vielen Rückfragen oder einer Vermischung mit anderen Punkten kann der tatsächliche Aufwand im Einzelfall höher sein.
Bitte melde Dich rechtzeitig per Hilfe-Forum, wenn wir die Anpassung für Dich vornehmen sollen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur neuen EU-Regelung und die offiziellen Vorlagen findest Du direkt bei der Europäischen Kommission: