Update: Weinbau-Kasse mit Online-TSE Anbindung

Die Anforderung an Kassen und die Kassenführung sind konkretisiert worden: Beim Thema TSE und Kasse geht es ab Herbst 2020 neue Bestimmungen - aber es gibt auch noch eine Frist zur Umrüstung bzw. Nichtbeanstandung. Hier kommen neue Regelungen auf Weingüter aber auch Kassenhersteller zu, die die technische Absicherung und die Aufbewahrung bzw. Verfügbarmachung von Daten betreffen. Auch die Kasse von Winestro.Cloud ist von diesen Änderungen betroffen. Aber was ist das, welche Fristen gibt es und was musst Du wissen? Das erklären wir in diesem Blog-Beitrag!

 

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Ab dem 30.09.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.

 

Aufschub Nichtbeanstandungsfrist auf den 31.03.2021

Am 10.07.2020 wurde bekanntgeben, dass die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Baden Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Schleswig Holstein, Saarland, Sachsen, Thüringen, Rheinland Pfalz und Hamburg per Erlass die Nichtbeanstandungsregel der Kassensicherungsverordnung vom 01.10.2020 auf den 31.3.2021 verschieben.

Die Bedingungen für die Nichtbeanstandung in diesen 10 Bundesländern sind:

  • Der Einbau einer Cloud-basierten TSE ist vorgesehen und diese ist nachweislich noch nicht verfügbar. Die Nichtverfügbarkeit ist durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die Nachweise sind im Rahmen der allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Unbeachtet obiger Erleichterung bleibt es dabei, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme, soweit möglich, umgehend durchgeführt werden müssen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind.

 

Wie geht es weiter?

Es sind alle bestehenden Kassen bis zum 01.10 an die TSE angebunden worden. Der Prozess ist planmäßig abgeschlossen und seit dem 01.10. können wir Ihre Winestro.Cloud Kasse innerhalb weniger Stunden an die TSE anbinden.

 

Dein Betrieb hat noch keine Kassensoftware mit TSE-Anbindung?

Wir bieten die Rundumlösung! Die Kasse von Winestro.Cloud kann Euch im Tagesgeschäft vielseitig bei Bareinnahmen unterstützen. Mit ihrer Hilfe könnt Ihr Bons als Belege erstellen, habt eine praktische Eingabe-Oberfläche für Touch-Panels und könnt mit der Kassenstatistik spielend leicht die Einnahmen verwalten. Die Kassier-Hilfe ist als eine Lösung für Vinotheken, Ab-Hof-Verkäufe und Händler gedacht, kann jedoch auch für kleinere Gastronomiebetriebe mit separater Abrechnung von Tischen (und Bewirtungsbeleg) genutzt werden. Ab dem 01.10.2020 auch mit TSE-Anbindung.