Widerrufbutton für Wein-Webshops kommt zum 19.06.2026

Weinrecht: Widerruffbutton für Webshops

Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle Online-Händler – auch für Weingüter mit eigenem Webshop. Wer Wein online an Privatkunden verkauft, muss künftig einen elektronischen Widerrufsbutton anbieten. Was das konkret bedeutet, welche Shopsysteme bereits Lösungen haben und wie Sie sich vorbereiten – ein Überblick.

 

Auf einen Blick: Das Wichtigste in 60 Sekunden

Stichtag: 19. Juni 2026 – ohne Übergangsfrist

Betroffen: Jeder, der online Wein an Verbraucher (B2C) verkauft

Kern: Kunden müssen ihren Widerruf künftig per Button erklären können – so einfach wie die Bestellung selbst

Risiko bei Verstoß: Abmahnungen, Bußgelder, verlängerte Widerrufsfristen (bis zu 12 Monate + 14 Tage)

 

1. Warum kommt der Widerrufsbutton?

Der Grundsatz ist einfach: Widerruf so leicht wie der Kauf. Wer mit drei Klicks eine Kiste Spätburgunder bestellen kann, soll nicht fünf Seiten Kontaktformulare durcharbeiten müssen, um den Kauf rückgängig zu machen.

Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2023/2673 die Verbraucherrechte-Richtlinie erweitert. Deutschland hat das entsprechende Umsetzungsgesetz bereits verkündet. Die Pflicht tritt zum 19. Juni 2026 in Kraft.

Merke: Das ist kein „Kann", sondern ein „Muss". Ab Mitternacht am 19.06.2026 muss die Funktion live sein – es gibt keine Schonfrist.

 

2. Wen betrifft das?

Betroffen sind Sie, wenn:

  • Sie einen eigenen Online-Shop betreiben (egal ob Shopify, Shopware, WooCommerce oder JTL)
  • Sie über Plattformen und Marktplätze verkaufen (z. B. Amazon, eBay, Vicampo)
  • Sie eine Bestell-App anbieten
  • Sie Wein-Abonnements online abschließen

Nicht betroffen:

  • Verkäufe direkt im Weingut (Ladengeschäft, Weinstube) – kein Fernabsatz
  • Reine B2B-Geschäfte (Gastronomie, Fachhandel) – kein Verbraucherwiderrufsrecht
  • Telefonische Bestellungen ohne Online-Benutzeroberfläche

 

3. Was genau ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Schaltfläche in Ihrem Online-Shop, über die Kunden ihren Widerruf in einem einfachen Zwei-Stufen-Verfahren erklären können:

Schritt 1 – Der Button im Shop

Eine gut sichtbare, optisch hervorgehobene Schaltfläche mit der Beschriftung: „Vertrag widerrufen" Empfohlen: Platzierung im Footer Ihrer Website – auf jeder Seite sichtbar, ohne Login erreichbar.

Schritt 2 – Das Widerrufsformular

Nach dem Klick öffnet sich ein Formular mit folgenden Feldern:

Feld Erforderlich? Hinweis
Vor- und Nachname Ja Zur Identifizierung des Kunden
E-Mail-Adresse Ja Für die Eingangsbestätigung
Bestellnummer / Vertragsdaten Ja Zur Zuordnung des Widerrufs
Freitextfeld Empfohlen Für Teilwiderrufe oder Konkretisierungen
Grund des Widerrufs Nein Darf nicht als Pflichtfeld verlangt werden
Postanschrift Nein Nur wenn zwingend zur Identifizierung nötig

Wichtig: Der Zugang zum Formular darf nicht von einem Login im Kundenkonto abhängig gemacht werden!

Schritt 3 – Bestätigung absenden

Ein zweiter Button mit der Beschriftung: „Widerruf bestätigen"

 

4. Die Eingangsbestätigung

Sobald der Kunde den Widerruf abgeschickt hat, müssen Sie unverzüglich per E-Mail den Eingang bestätigen. Inhalt der Bestätigung:

  • Wiedergabe der Formulardaten
  • Datum und Uhrzeit des Eingangs
Achtung: Die Eingangsbestätigung ist keine automatische Stattgabe des Widerrufs! Sie müssen die Wirksamkeit (Fristwahrung, Ausnahmen) weiterhin individuell prüfen.

 

5. Was bedeutet das speziell für den Weinverkauf?

Wein ist grundsätzlich widerrufsfähig. Anders als viele denken, gilt das Widerrufsrecht beim Online-Kauf von Wein grundsätzlich. Wein ist keine leicht verderbliche Ware im Sinne des § 312g Abs. 2 BGB – jedenfalls nicht die handelsübliche Flasche. Ausnahmen im Weinbereich:

Situation Widerrufsrecht?
Verschlossene Flasche, ungeöffnet zurückgesendet Ja
Flasche wurde geöffnet / entkorkt Nein (versiegelte Ware)
Sonderanfertigung / individuelles Etikett Nein (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB)
Wein-Abo (Dauerschuldverhältnis) Widerruf + Kündigung
Kauf im Weingut vor Ort Kein Fernabsatz

Praxistipp: Wein-Abonnements

Wenn Sie ein Wein-Abo anbieten, brauchen Sie möglicherweise zwei Buttons:

  • Kündigungsbutton (§ 312k BGB) – bereits seit Juli 2022 Pflicht für Dauerschuldverhältnisse
  • Widerrufsbutton (neu ab 19.06.2026) – für den Widerruf der einzelnen Lieferung/des Vertrags

 

6. Shopsysteme: Wer ist wie weit?

Die meisten Weingüter nutzen gängige Shopsysteme. Hier der aktuelle Stand (Februar/März 2026):

Winestro: Bei neuen Shops wird der Widerrufsbutton ab 01.06. automatisch integriert sein, Bestandsshops können je nach Version nachgerüstet werden. Kontaktiere das Winestro.Cloud Team frühzeitig um die Kompatibilität zu prüfen oder ein Update zu beauftragen. (In Kürze erscheint dazu ein weiterer Blog-Beitrag.)

Shopify: Drittanbieter-Apps verfügbar (z. B. „EU Widerrufs-Button", „Widerruf Manager"). Bestätigungsmails und Texte oft manuell nachzubearbeiten. Tipp: Vor Nutzung Texte und Formulare auf Rechtskonformität prüfen.

Shopware (6): Native Integration für Mai 2026 geplant. Drittanbieter-Plugins teilweise mit Login-Zwang – rechtswidrig! Auf offizielles Update warten oder Plugin sorgfältig prüfen.

WooCommerce (WordPress): Native Funktion angekündigt (vor dem Stichtag). Noch keine finalen Plugins verfügbar. Frühzeitig beim Hoster/Entwickler anfragen.

JTL: Natives Update (Version 5.7) für März 2026 angekündigt. Derzeit am weitesten fortgeschritten.

Gambio: Native Lösung zugesagt. Zeitplan abwarten.

Wix / Jimdo: Aktuell keine Lösungen bekannt. Besonders dringend: Anbieter kontaktieren oder Alternative prüfen.

Empfehlung: Kontaktieren Sie Ihren Shopsystem-Anbieter jetzt schriftlich und fragen Sie nach dem Umsetzungsplan.

 

7. Rechtstexte: Was muss angepasst werden?

a) Widerrufsbelehrung

„Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln."

b) Datenschutzerklärung (DSE)

  • Welche Daten werden erhoben? (Name, E-Mail, Bestellnummer)
  • Zu welchem Zweck? (Abwicklung des Widerrufs)
  • Rechtsgrundlage? (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung)
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Werden Drittanbieter-Plugins eingesetzt?

 

8. Captcha: Erlaubt oder verboten?

Eine häufige Frage: Darf ich ein Captcha einsetzen?

  • Ein einfaches, datensparsames Captcha ist zulässig
  • Es darf die Ausübung nicht unzumutbar erschweren
  • Google reCAPTCHA ist problematisch

 

9. Was passiert, wenn Sie den Button nicht einrichten?

Risiko Folge
Abmahnung Kosten ab mehreren hundert Euro
Verlängerte Widerrufsfrist Bis zu 12 Monate + 14 Tage
Bußgelder Verbraucherschutzverstöße
Reputationsschaden Vertrauensverlust

 

10. Ihre Checkliste: So bereiten Sie sich vor

Sofort (bis März 2026):

  • Shopsystem-Anbieter kontaktieren / Informationen einholen
  • Kündigungsbutton prüfen
  • Widerrufsbelehrung prüfen

Bis Mai 2026:

  • Technische Lösung implementieren
  • Widerrufsformular einrichten
  • E-Mail-Bestätigung einrichten
  • Texte anpassen

Bis 19. Juni 2026:

  • Testlauf durchführen
  • Rechtliche Prüfung
  • Live schalten

 

11. Unterschied zum Kündigungsbutton – kurz erklärt

Merkmal Kündigungsbutton Widerrufsbutton
Seit wann? Juli 2022 19. Juni 2026
Gilt für Dauerschuldverhältnisse Einzelkäufe + Abos
Beschriftung „Jetzt kündigen" „Vertrag widerrufen"
Optische Hervorhebung Nicht zwingend Ja

 

Fazit

Der neue Widerrufsbutton ist keine Revolution – aber eine echte Handlungspflicht, die viele Weingüter unterschätzen. Die technische Umsetzung ist überschaubar, die rechtlichen Anforderungen erfordern jedoch Sorgfalt. Unser Rat: Warten Sie nicht bis Juni 2026. Mehr Informationen zur konkreten Umsetzung in Winestro.Cloud und Ihre Möglichkeiten finden Sie in Kürze in einem eigenen Blog-Beitrag.

Stand: März 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

 

 

Weinrecht: Wein-Webshops rechtssicher prüfen lassen.Holger Kiefer ist Rechtsanwalund hat sich ausschließlich auf die rechtlichen Belange der Weinbranche  spezialisiert. Wenn es um Weinrecht, Markenrecht, Datenschutz und den rechtssicheren Verkauf von Wein über das Internet geht, ist er Ihr Ansprechpartner. Mit seinen umfangreichen Fachwissen und seiner langjährigen Erfahrung steht er Dir zur Seite, um die spezifischen Herausforderungen und rechtlichen Aspekte Deiner Weinaktivitäten zu meistern. Er kennt die Branche in- und auswendig und ist bestens vertraut mit den Gesetzen und Vorschriften, die für Dich relevant sind. Hier findest Du mehr Infos dazu, wie Du die Beratung von Holger Kiefer direkt in Winestro.Cloud nutzen kannst. Der Artikel ist ursprünglich erschienen bei Pioniere-Wegweise.