Gastbeitrag: EmpCo-Richtlinie
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Regeln für umweltbezogene Werbung. Für Weingüter, die mit Nachhaltigkeit werben, wird es ernst – auf dem Etikett, im Online-Shop, auf der Website und besonders in den Regalen des Handels.
Ein aktueller Fall bringt es auf den Punkt: Ein Lebensmittelhändler stufte gelistete Weine als nicht konform ein, weil ein Nachhaltigkeits-Logo beim Verbraucher den Eindruck einer Umwelt-Zertifizierung erwecken könne. Genau solche Konstellationen werden ab Herbst 2026 zum rechtlichen Risiko.
Worum geht es bei der EmpCo-Richtlinie?
„EmpCo" steht für die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition" (Richtlinie (EU) 2024/825). Sie ändert das europäische Lauterkeitsrecht und ist in Deutschland durch eine Novelle des UWG umgesetzt worden. Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz im Dezember 2025 beschlossen; die neuen Regeln gelten ab dem 27. September 2026. Einen gesetzlichen Bestandsschutz für bereits etikettierte Ware gibt es nicht.
Was sich konkret ändert – die vier zentralen Verbote
- Pauschale Umweltaussagen wie „nachhaltig", „öko", „grün" oder „klimafreundlich" – unzulässig ohne konkreten, belegten Zusatz auf demselben Medium.
- Überdehnung ist verboten: Eine aspektbezogene Aussage darf nicht auf das ganze Produkt/den Betrieb ausgeweitet werden.
- „Klimaneutral" und Aussagen, die auf CO₂-Kompensation beruhen, sind tabu.
- Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges, drittüberwachtes Zertifizierungssystem sind unzulässig.
Das häufigste Missverständnis: das Logo als „Siegel"
Viele Betriebe verstehen ihr Nachhaltigkeits- oder Bewegungslogo als Marke – rechtlich kann es aber als Siegel gelten. Entscheidend ist nicht die Selbstbezeichnung, sondern wie der Durchschnittsverbraucher das Zeichen versteht. Wird ein Logo siegelartig eingesetzt und mit Umweltbotschaften kombiniert, kann es als Nachhaltigkeitssiegel eingeordnet werden – und ist dann ohne echtes Zertifizierungssystem unzulässig. Ein Sternchenhinweis heilt dieses Problem nicht.
Was erlaubt bleibt
Sachlich richtige, konkrete und belegte Aussagen bleiben zulässig. Wer pilzwiderstandsfähige Rebsorten anbaut, darf den messbaren Vorteil kommunizieren – ergänzt um Bezugsgröße und Quelle. Wichtig ist die Medien-Kopplung: Die Konkretisierung muss auf demselben Medium stehen wie die Aussage. Ein Front-Etikett „reist allein" – die Website rettet es nicht.
Warum es dringend ist: nicht nur die Abmahnung
Wettbewerbsrechtlich drohen Abmahnungen durch Mitbewerber, Wettbewerbs- und Verbraucherverbände oder qualifizierte Einrichtungen – mit strafbewehrter Unterlassungserklärung, Abmahnkosten, einstweiliger Verfügung und Bußgeld nach § 19 UWG.
Aus dem Handel kommen oft die teureren Ansprüche: Auslistung (Delisting) und Bestellstopp, Vertragsstrafen aus den Liefer- und Listungsbedingungen, Schadensersatz und Regress, dazu Rücknahme-, Umetikettierungs- und mögliche Rückrufkosten. Rechtlich nicht bewerbbare Ware kann sogar als mangelhaft gelten.
Was Weingüter jetzt tun sollten
Wer mit Umweltvorteilen wirbt, sollte vor dem 27. September 2026 handeln: Website, Shop, Etiketten, Social Media und vor allem Handelslistungen durchsehen, pauschale Aussagen entschärfen oder konkret belegen, das Logo von unbelegten Umweltaussagen entkoppeln und für jede Aussage eine belastbare Quelle bereithalten. Eine feste „Claim-Bibliothek" mit freigegebenen Formulierungen schafft Sicherheit.
Fazit
Die EmpCo-Umsetzung ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Handlungsauftrag. Wer seine Umweltkommunikation jetzt sauber aufstellt, sichert nicht nur die Listung im Handel, sondern gewinnt auch Glaubwürdigkeit beim Kunden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand: Juli 2026. © 2026 WEINRECHT – Holger Kiefer. „Recht im Wein.
Holger Kiefer ist Rechtsanwalt und hat sich ausschließlich auf die rechtlichen Belange der Weinbranche spezialisiert. Wenn es um Weinrecht, Markenrecht, Datenschutz und den rechtssicheren Verkauf von Wein über das Internet geht, ist er Ihr Ansprechpartner. Mit seinen umfangreichen Fachwissen und seiner langjährigen Erfahrung steht er Dir zur Seite, um die spezifischen Herausforderungen und rechtlichen Aspekte Deiner Weinaktivitäten zu meistern. Er kennt die Branche in- und auswendig und ist bestens vertraut mit den Gesetzen und Vorschriften, die für Dich relevant sind. Hier findest Du mehr Infos dazu, wie Du die Beratung von Holger Kiefer direkt in Winestro.Cloud nutzen kannst.

